Seit März 2020 gelten in der Schweiz spezielle Bedingungen für Kurzarbeit.
Das vereinfachte Verfahren soll die Anmeldung und die Abrechnungen vereinfachen und beschleunigen. Gleichzeitig wurden und werden neue Regelungen eingeführt, angepasst und manchmal auch rückwirkend geändert.
Kurzarbeit Schweiz: was gilt seit 1. April 2021?
Eine Übersicht der Bedingungen und Regeln:
- Was gilt betreffend Anmeldung (Voranmeldung) und Abrechnung der Kurzarbeitsentschädigungen?
- Wer ist anspruchsberechtigt und wie lange?
- Was wurde per 1.4.2021 rückwirkend geändert?
Kurzarbeit Schweiz: Änderungen ab 1. Juni 2020
Natürlich überhaupt nicht mehr aktuell…
Begriffe und Abkürzungen
- KA: Kurzarbeit
- ALV: Arbeitslosenversicherung. Ist für die Bewilligung von Kurzarbeit zuständig (Voranmeldung).
- KAST: kantonale Amtsstelle. Andere Bezeichnung für ALV
- Verfügung: Entscheid der ALV betreffend Bewilligung von KA.
- ALK: Arbeitslosenkasse. Ist für die Abrechnung und Auszahlung der KAE zuständig.
- KAE: Kurzarbeitsentschädigung